Unser Verein
Satzung
Hauptauszug aus dem Statut
I. Name, Sitz, Gebiet und Arbeitsjahr
1. Der Name des Vereins ist „Slowenischer Kulturverein LIPA München e.V.“ Abkürzung „SKD LIPA München e.V.“
2. Sitz des Vereins ist München
3. Arbeitsjahr ist gleich dem Kalenderjahr
4 Der Verein ist im Vereinsregister unter dem Register eingetragen: VR 14761 beim Amtsgericht München
II. Ziele des Vereins:
1. Erhalt von kulturellen und Nationalinteressen der Mitglieder auf christlich – menschlichem Fundament.
2. Der Verein pflegt die Hochachtung und Liebe der Slowenen zu ihrer Heimat Slowenien, zum slowenischen Kulturwert, die Erziehung der Jugend im Geiste der Toleranz zu Mitmenschen und bemüht sich für
Aussprache zwischen den Leuten.
3. Schnellere Verbindungen und Mitarbeit in den Nationen Europas, besonders noch mit unseren deutschen Gastgebern.
4. Der Verein arbeitet nur und direkt im Nutzen der Gemeinschaft im Sinn der Absatz „im Zwecke des steuerlichen Vorteils“.
5. Die Mitglieder erhalten keine Einkommen aus der Vereinskasse. Der Verein ist neutral zu der Beziehung mit Kunden, Glaubensrichtung und Rasse.
III. Mitgliedschaft:
Mitglied des SKD LIPA München e.V. kann jeder ohne Beachtung der Nationalität, politischen und religiösen Richtung. Vorrausetzung ist aber, dass er die Regeln und Vereinbarungen des Vereins beachtet.
IV. Aufnahme in den Verein:
Für die Aufnahme in den Verein muss schriftlich oder mündlich bei der Vorstandschaft angefragt werden – das Anmeldeformular muss ausgefüllt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wenn dieser die Aufnahme ablehnt, kann der Antragsteller eine Versammlung einberufen, welche dann endgültig entscheidet. Jedes Mitglied erhält bei Eintritt der Mitgliedschaft die Vereinsregeln.
V. Mitgliedschaftsbeitrag:
Die Höhe der Mitgliedschaftsbeitrag wurde auf der Jahreshauptversammlung festgelegt.
- Single (ab 18.Jahre) 20 €
- Familie (Eltern mit oder ohne Kindern) 30€
Alle anderen Vorschriften über die Vereinsorgane, Jahreshauptversammlung, Vorstand, Wahlen, Versammlungen, Auflösung des Vereins – siehe das vollständige Statut.